Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Begriff und Formen des Fremdvergleichsgrundsatzes
a) Bedeutung des Fremdvergleichsgrundsatzes
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Maßstab des Fremdvergleichs. Art. 9 Abs. 1 lässt eine Gewinnkorrektur durch die Vertragsstaaten zu, wenn im Hinblick auf die kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen (vgl. Rz. 52 ff.) zwischen verbundenen Unternehmen Bedingungen (vgl. Rz. 57 f.) vereinbart wurden, „die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden“. Damit bildet der Fremdvergleichsgrundsatz den zentralen Maßstab, an welchem sich eine Korrektur von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen auszurichten hat. Der Fremdvergleichsgrundsatz dient einerseits als Tatbestandsvoraussetzung, andererseits ist er Korrekturmaßstab der Höhe nach (vgl. Rz. 35). Er wird durch die OECD in den OECD-Leitlinien im Einzelnen konkretisiert (vgl. Rz. 36 ff.).
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Auswirkungen des BEPS-Projekts der OECD. Wenngleich Verrechnungspreissachverhalte im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD und der G20-Staaten als wesentliche Ursache für Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerten Staaten identifiziert w...