Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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X. Niederlande (2012/2016/2021)
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Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Das DBA-Niederlande (2012/2016) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Das Revisionsabkommen vom ist zum in Kraft getreten. Es enthält in Bezug auf Betriebsstätten Regelungen zu festen Geschäftseinrichtungen ohne Betriebsstättencharakter (Art. 5 Abs. 7 DBA-NL), zur Missbrauchsvermeidung bei niedrig besteuerten Drittstaatenbetriebsstätten (Art. 23 Abs. 3—5 DBA NL) sowie zum PPT (Art. 23 Abs. 6 DBA NL).
148
Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (2017)). Bei Abschluss des MLI hatte Deutschland in Bezug auf die Niederlande die additive Betrachtung von Verträgen im Bau- und Montagebereich i.S.v. Art. 14 BEPS-MLI, welches qualifizierte Anwesenheitszeiten von über 30 Tagen im Quellenstaat für Zwecke der Fristberechnung einbezieht (s. Rz. 32), nur in Bezug auf das Aufsuchen oder die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen ausgeschlossen (Art. 14 Abs. 3 Buchst. b BEPS-MLI). In Art. 1 des Revisionsabkommens v. ist diese Regelung nicht mehr enthalten. Damit bleibt es bei der isolierten Fristberechnung für jede ei...