Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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XI. Österreich (2000/2010/2023)
152
Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Das DBA-Österreich (2000/2010) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Österreich hat das BEPS-MLI in 2017 ratifiziert und die Anwendung der OECD am notifiziert. Im Unterschied zu Deutschland wird eine bilaterale Revision des bestehenden DBA und Transformation in nationales Recht nicht als erforderlich angesehen. Vielmehr genießt dort die völkerrechtliche Regelung des BEPS-MLI Vorrang ebenso wie die DBA Vorrang vor den nationalen Rechtsvorschriften. Nach deutschem Verständnis kommt diese Betrachtung nicht in Frage, da DBA schlichtes Völkervertragsrecht darstellen, die zur Anwendung in nationales Recht transformiert werden müssen. Am wurde das Revisionsabkommen mit Wirkung ab ratifiziert. In Bezug auf Betriebsstätten werden durch das Revisionsabkommen der Negativkatalog (Art. 5 Abs. 4) geändert und Antimissbrauchsregeln für niedrig besteuerte Drittstaatenbetriebsstätten (Art. 28 Abs. 4—6 DBA Österreich) sowie eine allgemeine Antimissbrauchsregel in Art. 28 Abs. 7 DBA Österreich eingeführt.
152.1
Missbrauchsbekämpfung für niedrig ...