Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. § 6b EUAHiG
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Mindestmitteilungspflichten bei Gruppenersuchen. Da es sich bei Gruppenersuchen, nicht um eine Anfrage in Bezug auf einen spezifischen Steuerpflichtigen handelt, sondern um eine unspezifische Mehrzahl von Steuerpflichtigen, die nur durch bestimmte Verhaltenskategorien eindeutig identifiziert werden können, sind in § 6b für die Nachweis der voraussichtlichen Erheblichkeit zusätzliche Hinweispflichtigen aufgenommen worden. Auf diese Weise sollen ein „Griff ins Blaue“ (Fishing Expeditions) ausgeschlossen werden. Eine zulässige Anfrage muss mindestens eine ausführliche Beschreibung der Gruppe sowie eine Erläuterung der steuerlichen Vorschriften und des Sachverhalts, die Anlass zu der Vermutung geben, dass die Steuerpflichtigen dieser Gruppe die steuerlichen Vorschriften nicht eingehalten haben, enthalten. Die ersuchende Behörde muss darlegen, wie die ersuchten Informationen dazu beitragen können, die Einhaltung der nationalen steuerlichen Vorschriften durch die Steuerpflichtigen der Gruppe zu überprüfen. Weiterhin muss die ersuchende Behörde, sofern dies für die Anfrage von Bedeutung is...