Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Definition von Abkommensbestimmungen. Art. 3 befindet sich im Abschn. II. (Begriffsbestimmungen) und hat daher Bedeutung für sämtliche Art. des OECD-MA, die einen in Art. 3 Abs. 1 definierten Ausdruck verwenden bzw. Begriffe enthalten, die sich abkommensautonom nicht erschließen lassen (vgl. Art. 3 Abs. 2) . Auch wenn eine Abkommensdefinition, wie in Art. 3 Abs. 1 vorliegt, ist auf die in der Definition enthaltenen Ausdrücke ihrerseits Art. 3 Abs. 2 anwendbar. Auf die Auslegung des Art. 3 Abs. 2 selbst findet die Norm jedoch keine Anwendung.