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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

386

Schachtelprivileg bereits ab 10 %-Beteiligung. Anders als das Schachtelprivileg des OECD-MA, welches eine Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft von mindestens 25 % verlangt, begnügt sich Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a DBA-Österreich mit einer Kapitalbeteiligung von 10 %. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zwar größer, aufgrund der für zwischengesellschaftliche Beteiligungserträge geltenden MTR dürfte die praktische Relevanz aber eher gering sein.

387

Verzicht auf „sonstige Gesellschaftsanteile“. Die dritte Fallgruppe der Dividendendefinition des Art. 10 Abs. 3 DBA-Österreich verlangt nicht, dass die nach dem Steuerrecht des Quellenstaates als Dividenden zu qualifizierenden Einkünfte aus „sonstigen Gesellschaftsanteilen“ stammen müssen. Vielmehr begnügt sich Art. 10 Abs. 3 DBA-Österreich mit „sonstigen Einkünften“. Insoweit besteht eine Abweichung zum OECD-MA, die darauf hindeuten könnte, dass das (inhaltlich umstrittene) Erfordernis eines Gesellschaftsanteils innerhalb der dritten Fallgruppe von Art. 10 Abs. 3 DBA-Österreich entbehrli...

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