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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abkommensrecht

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Art. 6—22. Da sich Art. 23A/B nur an den Ansässigkeitsstaat richten und die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch diesen behandeln, bestehen Abgrenzungsfragen nur gegenüber den Verteilungsnormen mit abschließender Rechtsfolge, die ebenfalls die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Ansässigkeitsstaat zum Gegenstand haben. Dies sind jene Verteilungsnormen, die abschließend das ausschließliche Besteuerungsrecht dem Quellenstaat vorbehalten und damit mittelbar an den Ansässigkeitsstaat gerichtet, die Freistellung dieser Einkünfte durch diesen vorsehen. Angesprochen sind hiermit Art. 8 Abs. 1, Art. 13 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a sowie Art. 22 Abs. 3. Diese sind jeweils lex specialis ggü. Art. 23A/B, soweit es um die Methode der Vermeidung der Doppelbesteuerung geht. Hingegen findet, da die Verteilungsnormen hierzu keine Regelung vorsehen, Art. 23A Abs. 3 (Progressionsvorbehalt) wegen seines auf sämtliche freizustellende Einkünfte bezogenen Wortlauts auch auf diese Einkünfte Anwendung.

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