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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Seeschiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr

70

Begriff des Seeschiffs. Zum Begriff des Schiffs im internationalen Verkehr s. Art. 8 (2017) Rz. 27 f. Abweichend zum OECD-MA 2014 sind Binnenschiffe nunmehr nicht mehr erfasst. Sie unterfallen nunmehr Art. 13 Abs. 2 oder Abs. 5. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich v.a. dann ergeben, wenn Schiffe von vornherein nicht als Transportmittel im internationalen Verkehr gedacht sind, sondern ortsfest eingesetzt werden (schwimmende LNG Terminals, Schwimmbagger etc.)

71

Begriff des Luftfahrzeugs. Zum Begriff des Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr s. Art. 8 (2017) Rz. 18.

72

Begriff des der Binnenschifffahrt dienenden Schiffs (OECD-MA 2014). Zum Begriff des der Binnenschifffahrt dienenden Schiffs s. Art. 8 (2014) Rz. 58 ff.

73

Eigenständiger Betrieb. Erforderlich ist, dass das Unternehmen, dass das Vermögen veräußert, die Binnenschiffe, Schiffe oder Luftfahrzeuge selbst betreibt, entweder durch eigene Beförderungstätigkeiten oder durch Vermietung von vollständig ausgerüsteten und bemannten Binnenschiffen, Schiffen oder...

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