Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Unionsrecht
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Verhältnis zur EU-Schiedskonvention. Die EU-Schiedskonvention enthält Regelungen, welche die Mitgliedstaaten der EU gegenseitig verpflichten, im Falle von Einkünftekorrekturen die daraus resultierende Doppelbesteuerung durch ein Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren zu beseitigen. Die EU-Schiedskonvention ist auch in Bezug auf die Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten anwendbar, wobei sie hinsichtlich des Gewinnabgrenzungsmaßstabs — analog Art. 7 Abs. 2 — auf die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und den Fremdvergleichsgrundsatz verweist. Dabei ist zu beachten, dass der Wortlaut des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 — entgegen Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 — von Art. 4 Nr. 2 EU-Schiedskonvention abweicht. Konsequenzen sollten daraus nicht resultieren. Der wesentliche Vorteil der EU-Schiedskonvention besteht darin, dass diese eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wege eines Verständigungs- bzw. Schiedsverfahrens vorsieht. Der Schutz der EU-Schiedskonvention geht damit über Art. 7 Abs. 3 OECD-MA 2010 und Art. 25 hinaus. De...