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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA 2014

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Allgemeines. Mit Ausnahme der Regelungen zur Binnenschifffahrt stimmt das DBA-China inhaltlich mit Art. 8 OECD-MA 2014 bzw. Art. 8 DE-VG überein. Ergänzend zu Art. 8 OECD-MA 2014 regelt Art. 8 DBA-China die gelegentliche Vermietung von leeren Seeschiffen oder Luftfahrzeugen (Abs. 2 Buchst. a) und die Nutzung, Wartung oder Vermietung von Containern (Abs. 2 Buchst. b), wenn diese Nutzung, Wartung oder Vermietung mit dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr verbunden ist.

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