Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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1. Überblick
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Systematik. Der Methodenartikel des DBA-Kanada sieht die an den Ansässigkeitsstaat gerichtete Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögenswerten vor, wenn Kanada (Art. 23 Abs. 1 DBA-Kanada, dazu Rz. 167) bzw. Deutschland (Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada, dazu Rz. 168 ff.) im Einzelfall Ansässigkeitsstaat ist. Es besteht insoweit keine Methodenkongruenz, als Deutschland von der Freistellungsmethode als Regelfall ausgehend (Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA-Kanada) nur für bestimmte Einkünfte keinen Gebrauch macht (Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-Kanada), während Kanada für die Einkünfte, die nach dem Abkommen in Deutschland besteuert werden können, im Wesentlichen die Anrechnungsmethode verwendet (vgl. Art. 23 Abs. 1 DBA-Kanada). Angesichts des sehr umfangreichen Katalogs anrechnungsrelevanter Einkünfte (vgl. Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-Kanada) ist der Anwendungsbereich der Freistellungsmethode bei Verteilungsnormen mit offener Rechtsfolge erheblich eingeschränkt. Aus Sicht Deutschlands sind bei Anwendung der Freistellungsmethode zudem verschiedene, diese beschränkenden Vorbehaltsklauseln zu beachten, nämlich zwar keine Subject-to-Tax-Klausel, w...