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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

5. Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens

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Zuordnung von Außenerträgen und -aufwendungen. Nach dem Grundsatz des Fremdvergleichs und unter Berücksichtigung der Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte sind dieser diejenigen Geschäfte zuzuordnen, die durch sie tatsächlich ausgeführt wurden. Einzelheiten regelt § 9 BsGaV, der die Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens zur Betriebsstätte beschreibt. Zur Definition des „Geschäftsvorfalls“ verweist die Vorschrift auf § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AStG. Dies ist insofern unglücklich, als damit eigentlich die Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen für Zwecke von Einkünftekorrekturen gem. § 1 Abs. 1 AStG definiert wird. § 9 BsGaV betrifft hingegen die Zuordnung von externen Geschäftsvorfällen des Unternehmens mit unabhängigen Dritten oder verbundenen Unternehmen (nahestehenden Personen), d.h., es geht um die Frage der Allokation von für das Unternehmen entstandenen (externen) Erträgen und Aufwendungen zur in- oder ausländischen Betriebsstätte oder dem Stammhaus. Diese Frage hat sich bereits vor dem AOA ...

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