Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Keine inhaltlichen Abweichungen in der Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs. Inhaltlich ergeben sich aus Art. 1 Abs. 1 DBA-Frankreich im Vergleich zu Art. 1 OECD-MA keine Abweichungen. Es gelten die Ausführungen zu Art. 1 Abs. 1.