Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Entwicklung des Art. 27 OECD-MA
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OECD-MA 2003. Art. 27 wurde im Jahre 2003 neu in das OECD-MA aufgenommen. Im OECD-MK wurde anerkannt, dass es sowohl rechtliche als auch tatsächliche Gründe geben kann, die eine Aufnahme des Art. 27 in ein DBA verhindern können (siehe Rz. 4). In den weltweit existierenden DBA ist die Aufnahme des Art. 27 nach wie vor eher die Ausnahme. Auch in deutschen DBA ist die Aufnahme des Art. 27 nicht selbstverständlich. Bisher ist ein Vollstreckungsartikel entsprechend dem Art. 27 OECD-MA in 22 Abkommen zu finden.