Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Sonderregelungen. Es gelten die Ausführungen zu Art. 1 Abs. 1. Hinsichtlich der Sonderregelung zu Personengesellschaften im Protokoll des DBA-Italien (Protokoll zu Art. 4—23) wird auf die Kommentierung zu Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 verwiesen.