Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Zeitpunkt der Zugehörigkeit
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Entstehungszeitpunkt. Bezüglich des Zeitpunkts der tatsächlichen Zugehörigkeit des Rechtes oder Vermögenswertes zur Betriebsstätte i.S.d. Art. 12 Abs. 2 kommt es auf den Augenblick an, in dem der Besteuerungsanspruch auf die Lizenzgebühren entsteht.