Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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8. Gründung der Betriebsstätte
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Arten von Gründungskosten. Im Vorfeld der Gründung einer Betriebsstätte entstehen häufig Aufwendungen beim Stammhaus, die mit der Tätigkeit der später begründeten Betriebsstätte im Zusammenhang stehen. Dies betrifft einerseits sämtliche Aufwendungen zur Gründung der Betriebsstätte, welche sich häufig auf die wirtschaftliche und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsstätte beziehen (z.B. Aufwendungen für Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ingenieure sowie Genehmigungs- und Anmeldegebühren). Andererseits können davon Aufwendungen zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Engagements in der ausländischen Betriebsstätte betroffen sein, wie z.B. Aufwendungen für Marktbeobachtung und -forschung, Werbe- und Marketingmaßnahmen, Außendienstmitarbeiter, Informationsbeschaffung, Kosten für die Beschaffung von Personal, Prüfung von Handlungsalternativen, Betriebsanlagen etc. Sowohl Gründungsaufwendungen als auch Aufwendungen für vorbereitende Maßnahmen werden regelmäßig nicht die Voraussetzungen eines (immat...