Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Einschränkung eines aus der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland resultierenden Besteuerungsanspruchs
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Umfang der Steuerpflicht in Deutschland. Verfügt der Empfänger des Ruhegehalts bzw. der ähnlichen Vergütungen in Deutschland nicht über einen Wohnsitz, hat Art. 18 eine Einschränkung des aus § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Leistungen aus einem internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge), § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Leistungen der gesetzlichen Altersvorsorge ) sowie aus § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG (Leistungen aus einem externen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge) resultierenden deutschen Besteuerungsanspruchs zur Folge.