Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Rechtsentwicklung

4

Keine inhaltlichen Änderungen. Die Fassung des Art. 28 hat durch die verschiedenen Revisionen des OECD-MA nur geringfügige sprachliche Änderungen erfahren. Während in Art. 27 OECD-MA 1963 zunächst von „diplomatischen und konsularischen Beamten“ die Rede war, ist in den OECD-MA 1977 und 1992 die Begrifflichkeit der „Diplomaten und Konsularbeamten“ verwendet worden. Zugleich wurde der im OECD-MA 1963 enthaltene Begriff der „besonderen Vereinbarungen“ in „besondere Übereinkünfte“ abgeändert. Im Rahmen der Revision 1994 wurde schließlich die Bezeichnung „Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen“ eingeführt und der Begriff „ständige Vertretung“ aus dem OECD-MK gestrichen, um eine Anpassung an die Terminologie der Wiener Übereinkommen zu erzielen. Eine materielle Rechtsänderung folgt hieraus nicht. Am wurde aus Art. 27 a.F. der heutige Art. 28 OECD-MA. Durch die OECD-MA 2010 und 2017 hat die Vorschrift keine Änderungen erfahren.

Daten werden geladen...