Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
363
Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande. Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande entspricht Art. 10 Abs. 1 OECD-MA.
S. 855
364
Art. 10 Abs. 2 DBA-Niederlande. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a DBA-Niederlande entspricht im Wesentlichen dem Schachtelprivileg des Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a OECD-MA, wobei abweichend vom OECD-MA das Schachtelprivileg bereits ab einer Beteiligung am Kapital von 10 % gewährt wird. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. c DBA-Niederlande entspricht der in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. b OECD-MA geregelten Quellensteuerbegrenzung auf 15 % in allen anderen Fällen. Ohne Pendant im OECD-MA ist demgegenüber Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande, der eine Quellensteuerbegrenzung von 10 % für in den Niederlanden ansässige Pensionsfonds als Nutzungsberechtigte vorsieht. Art. 10 Abs. 2 Satz 2 DBA-Niederlande entspricht Art. 10 Abs. 2 Satz 3 OECD-MA.
365
Art. 10 Abs. 3 DBA-Niederlande. Art. 10 Abs. 3 DBA-Niederlande entspricht inhaltlich im Wesentlichen der Dividendendefinition des Art. 10 Abs. 3 OECD-MA. A...