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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

296

USA als Wohnsitzstaat. Soweit Deutschland als Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-USA das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zugewiesen wird, rechnen die USA als Wohnsitzstaat die deutsche Steuer gemäß Art. 23 Abs. 1 und 2 DBA-USA nach den Vorschriften ihres innerstaatlichen Rechts auf die US-Steuer an.

297

Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland als Wohnsitzstaat stellt den Arbeitslohn, der auf die in den USA ausgeübte Tätigkeit entfällt, dagegen nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA-USA unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes frei. Die Steuerbefreiung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die USA aufgrund ihres innerstaatlichen Rechts nicht besteuern können, Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Alt. 2 DBA-USA.

S. 1174

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