Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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5. Entscheidungen deutscher Finanzgerichte
111
Absetzung von Betriebsausgaben. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot erfordert, dass die Betriebsstätte dem Grunde und der Höhe nach die gleichen Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung absetzen kann, die auch bei dem Vergleichsunternehmen zum Abzug zuzulassen sind (Art. 24 OECD-MK Rz. 40). Dies betrifft unbestritten die Besteuerungssphäre der Betriebsstätte selbst.
112
Abschreibungen und Rücklagen. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot erfordert, dass der Betriebsstätte die gleichen Möglichkeiten hinsichtlich Abschreibungen und Rücklagen einzuräumen sind wie dem Vergleichsunternehmen (Art. 24 OECD-MK Rz. 40). Dies betrifft unbestritten die Besteuerungssphäre der Betriebsstätte selbst.
113
Freistellung von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot erfordert keine Freistellung von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Freistellung von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DBA als auch aufgrund innerstaatlicher Vorschriften. In der Literatur wird zum Teil eine andere Auffassung vertreten.
S. 1525
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Abzug der Vorsteuer ...