Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
62
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-China (2014) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
63
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-China (2014) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
64
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-China (2014) enthält keine Regelung, die vollumfänglich dem Wortlaut des PPT entspricht. Allerdings befindet sich in Art. 29 Abs. 1 DBA-China 2014 (Sonstige Vorschriften) eine allgemeine Missbrauchsvorschrift. Demnach werden Vergünstigungen des Abkommens nicht gewährt, wenn bestimmte Geschäftsvorgänge oder Gestaltungen vornehmlich zur Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen vorgenommen werden und die Inanspruchnahme dem Sinn und Zweck der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zuwiderlaufen würde. Wesentlicher Unterschied zum PPT ist, dass nicht nur lediglich einer der Hauptgründe der Vereinbarung oder Transaktion die Inanspruchnahme der Vergünstigung sein muss, sondern es wird auf den vornehmlichen ...