Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

180

Definition des Begriffs „Lizenzgebühren“. Art. 15 DBA-Frankreich enthält keine Definition des Begriffs „Lizenzgebühren“. Allerdings geht Art. 15 Abs. 1 DBA-Frankreich von Lizenzgebühren und Vergütungen aus, welche sich auf Gegenstände beziehen, die zu einem großen Teil auch von den Tatbestandsmerkmalen der Legaldefinition des Art. 12 Abs. 2 OECD-MA erfasst sind. Der Anwendungsbereich des Art. 15 DBA-Frankreich wird allerdings gem. Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich erweitert, indem dort bestimmte Mietgebühren und ähnliche Vergütungen den Lizenzgebühren gleichgestellt werden.

181

Bewegliche Gegenstände, Leasing. Rz. 157 gilt entsprechend.

182

Unterschiedliche Anknüpfungspunkte des Betriebsstättenvorbehalts. Die unterschiedliche Anknüpfung des Betriebsstättenvorbehalts an die Zuordnung des Lizenzgegenstands (so Art. 12 Abs. 4 OECD-MA) bzw. die Zuordnung der Einkünfte (so Art. 15 Abs. 4 DBA-Frankreich) dürfte in praktischer Hinsicht zu keinen Abweichungen führen. Denn nur wenn die Gegenstände, deren Gebrauchsüberlassung zu Einkünften i.S.d. Art. 15 DBA-Frankreich führ...

Daten werden geladen...