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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Ausschluss der Privilegien für Angehörige des Empfangsstaats und in diesem ständig ansässige Personen

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Anwendungsvoraussetzung. Für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission, der zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, dienstliches Hauspersonal der Mission und private Hausangestellte von Mitgliedern der Mission sowie Konsularbeamte stehen die in den Wiener Übereinkommen geregelten Steuerbefreiungen gem. Art. 37, 38 WÜD bzw. Art. 71 WÜK unter dem Vorbehalt, dass die begünstigte Person weder Angehöriger des Empfangsstaates ist, d.h. dessen Staatsangehörigkeit besitzt, noch im Empfangsstaat ständig ansässig ist. Sofern der Vorbehalt greift, bleibt Art. 19 zu beachten. Der Ausschluss der S. 1896 Steuerbefreiung aufgrund ständiger Ansässigkeit ist für den Steuerpflichtigen jedoch nicht stets von Nachteil, da sich hieraus in analoger Anwendung von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG ein Kindergeldanspruch ergeben kann.

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Begriff der ständigen Ansässigkeit. In den Wiener Übereinkommen findet sich keine Definition des Begriffs der „ständigen Ansässigkeit“. Die vorstehenden Auslegun...

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