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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Großbritannien als Wohnsitzstaat. Da das DBA-Großbritannien grundsätzlich komplette Quellensteuerfreiheit von Zinszahlungen anordnet, ergibt sich die Notwendigkeit zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur im Falle ausnahmsweiser Quellensteuererhebung aufgrund des ausnahmsweisen unbeschränkten Quellenbesteuerungsrechts im Falle abzugsfähiger Vergütungen für die Überlassung hybriden Kapitals (s. Rz. 121) sowie in dem theoretischen Fall der remittance-Klausel (s. Rz. 122). Großbritannien als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen in diesen Fällen nach der allgemeinen Regelung des Art. 23 Abs. 2 DBA-Großbritannien durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt. Die Anrechnungsmethode gilt insbesondere auch, wenn aus britischer Sicht Dividenden statt Zinsen angenommen werden. Für den im Zusammenhang mit hybrider Finanzierung eher theoretischen F...

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