Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
398
Schachtelprivileg bereits ab 10 %-Beteiligung. Anders als das Schachtelprivileg des OECD-MA, welches eine Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft von mindestens 25 % verlangt, begnügt sich Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a DBA-Russland mit einer Kapitalbeteiligung von 10 %. Damit wird der Kreis der Anspruchsberechtigten größer.
399
Mindestkapital von EUR 80.000. Zusätzlich ist allerdings erforderlich, dass der Kapitalanteil mindestens EUR 80.000 oder den entsprechenden Wert in Rubel beträgt. Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. In den Verständigungsgesprächen zur Vereinbarung vom ist die Frage diskutiert worden, ob das nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a DBA-Russland erforderliche Mindestkapital nur im Zeitpunkt der Investition oder jährlich im Zeitpunkt der Ausschüttung von Dividenden erfüllt sein muss. Mit Blick auf die Zielrichtung dieser Bestimmung hat man sich bindend darauf verständigt, dass die Erfüllung der Mindestbeteiligung im Zeitpunkt der Investition ausreichend ist. Damit soll allerdings nach teilweise vertrete...