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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

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Art. 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 DBA-Schweiz. Art. 17 DBA-Schweiz weicht in seinen Formulierungen teilweise von Art. 17 OECD-MA ab. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz enthält eine dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA vergleichbare Bestimmung. Einschränkend wird jedoch auf berufsmäßig tätige Personen abgestellt. Weiterhin werden im Unterschied zum OECD-MA ergänzend zu den Künstlern und Sportlern explizit Artisten erwähnt. Die Zitierung des Art. 14 DBA-Schweiz als zurücktretende Norm ist inhaltlich ohne Belang, ebenso die Erwähnung des Art. 7. In Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz fehlt der Hinweis, dass die Person in einem Vertragsstaat ansässig sein muss. Dies ist jedoch auch im Rahmen des DBA-Schweiz Voraussetzung. Art. 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz enthält eine dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA vergleichbare Regelung. Die Vorschrift S. 1246 ist jedoch so formuliert, dass auf Einkünfte, die einer anderen Person für die Tätigkeit oder Überlassung des Künstlers, Sportlers oder Artisten zufließen, abgestellt wird.

145

Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz. Die Norm enthält eine So...

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