Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Folgen der Privilegierung im Entsendestaat
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Keine Regelung. Für die Besteuerung von Diplomaten und Konsularbeamten in ihrem Entsendestaat enthalten weder die WÜD/WÜK noch Art. 28 eine Regelung. Die Besteuerung richtet sich damit ausschließlich nach nationalem Recht.