Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse. In § 3 wird geregelt, welche Behörden im Rahmen der EU-Beitreibungshilfe zentrale Zuständigkeiten im Kontakt mit anderen EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen und welche Aufgaben und Prüfungsbefugnisse diesen Behörden zugeordnet werden.