Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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5. Verzicht auf Verständigungsverfahren, „audit settlements“
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Verzicht im Rahmen einer innerstaatlichen Einigung. Kommt es innerstaatlich z.B. zum Abschluss einer Prüfung zu einer Einigung zwischen Steuerpflichtigem und Steuerbehörde (je nach nationalem Sprachgebrauch kann auch von Vergleich, Verständigung usw. die Rede sein, die OECD diskutiert die Problematik unter der Überschrift „audit settlements“), kann ein Steuerpflichtiger bereit sein, im Vorhinein auf ein Verständigungsverfahren über den Gegenstand der innerstaatlichen Einigung zu verzichten. In Deutschland kann dies vor allem im Rahmen einer sog. tatsächlichen Verständigung, also in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung, in Betracht kommen.
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Seit 2017 Aussagen zu „audit settlements“ im MK, Mindeststandard. Als eines der Ergebnisse des Abschlussberichts 2015 zu BEPS Aktion 14 (siehe oben Rz. 6) wurde der OECD-MK um einen umfangreichen Absatz zum Fragenkreis „audit settlements“ und Verzicht auf Verständigungsverfahren ergänzt (Art. 25 OECD-MK 2017 Rz. 45.1). Danach sollte es Steuerpflichtigen nicht zur Bedingung für eine inn...