Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abkommensrecht
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Art. 29 und Präambel. Entsprechend der Präambel sollen die DBA, die insbesondere der Beseitigung von Doppelbesteuerungen verpflichtet sind, keine Gelegenheiten zur Nicht-Besteuerung oder reduzierten Besteuerung durch Steuerflucht oder Steuervermeidung eröffnen. DBA sollen also nicht dazu genutzt werden können, Steuern missbräuchlich zu vermeiden. Die Motivation, die hinter den Regelungen in Art. 29 steht, entspricht der Aussage in der Präambel. Sie haben aber einen eigenen Regelungsgehalt.
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Abs. 1—7 — SLoB und DBA-Regelungen. Die SLoB stellt eine Ausnahme vom Abkommensschutz Ansässiger dar. Sind die Voraussetzungen der SLoB nicht erfüllt, kann sich eine in einem Vertragsstaat ansässige Person mit Einkünften aus dem anderen Vertragsstaat nicht in diesem anderen Staat (Quellenstaat) auf die Vorteile des DBA berufen. Sind die Voraussetzungen einer SLoB nicht erfüllt, ist der Zugang zu den weiteren Regelungen eines DBA verwehrt. Das Verhältnis einer SLoB zu einem PPT im selben DBA stellt sich m.E. wie folgt dar: Sind die Voraussetzungen einer SLoB nicht erfüllt, ...