Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. EU-Recht
9
Verhältnis zur EU-Schiedskonvention. Die EU-Schiedskonvention, welche die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig verpflichtet, im Falle von Einkünftekorrekturen die daraus resultierende Doppelbesteuerung durch ein Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren zu beseitigen, ist auch in Bezug auf die Betriebsstättengewinnabgrenzung anwendbar. In diesem Zusammenhang verweist Art. 4 Nr. 2 EU-Schiedskonvention — analog zu Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 — auf die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und den Fremdvergleichsgrundsatz als wesentliche Prinzipien der Betriebsstättengewinnabgrenzung. Der Wortlaut des Art. 4 Nr. 2 EU-Schiedskonvention entspricht demjenigen des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Einkünftekorrekturen eines Vertragsstaats der EU auf Basis des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2017 — und damit auf Basis des AOA — von Art. 4 Nr. 2 EU-Schiedskonvention gedeckt sind. Sollte nach einer solchen Einkünftekorrektur ein Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren auf Basis der EU-Schiedskonvention durchgeführt werden, stellt sich ferner die Fr...