Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 30%igen Quellensteuer nach nationalem Recht — diverse Ausnahmen. Grundsätzlich erhebt Belgien auf Zinszahlungen eine 30%ige Quellensteuer bei Zahlungen an Gebietsfremde. Davon ausgenommen sind Zinsen aus Einlagen bei in Belgien ansässigen Banken, Zinsen aus registrierten Schuldverschreibungen, die von ansässigen Banken emittiert worden sind, Zinsen aus registrierten Anleihen des belgischen Staats und seiner Gebietskörperschaften sowie Zinsen auf registrierte Unternehmensschuldverschreibungen. Von besonderer Bedeutung sind die beiden nachfolgend erörterten Quellensteuerbefreiungen, die für Finanzunternehmen und die für konzerninterne Zahlungen.
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Ausnahme für belgische Finanzunternehmen. Für belgische Unternehmen, die als Finanzunternehmen qualifizieren, gilt eine Quellensteuerbefreiung für Zinszahlungen. Zahlungen eines solchen belgischen Finanzunternehmens sind generell quellensteuerbefreit. Als Finanzunternehmen können dabei unter anderem Unternehmen qualifizieren, die nicht dem Aufsichtsrecht unterliegen, also Konzernfinanzierungsgesellschaf S. 938 ...