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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Quellenbesteuerung von Dividenden. Die Regelung der Rz. 18 des Protokolls zu Art. 21 Abs. 2 DBA-USA entspricht Art. 21 Rz. 5 OECD-MK, wonach die Vertragsstaaten vereinbaren können, dass dem Ansässigkeitsstaat unter bestimmten Voraussetzungen — auch im Rahmen der Anwendung des Art. 21 Abs. 2 — ein Quellenbesteuerungsrecht für Dividenden zusteht (vgl. Rz. 79). Dementsprechend wird die Dividendenzahlung gem. Rz. 18 des Protokolls zu Art. 21 Abs. 2 DBA-USA so behandelt, als würde sie einer in den USA ansässigen Person zufließen. Der maßgebliche Steuersatz ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung des Art. 10 Abs. 2 und 3 DBA-USA. Die in Deutschland erhobene Quellensteuer ist in den USA gem. Art. 23 Abs. 1 DBA-USA auf die US-amerikanische Steuer anzurechnen.

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