Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Ausschluss von REIT-Gesellschaften als Nutzungsberechtigte. Der Ausschluss von REIT-Gesellschaften aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten im Rahmen des Schachtelprivilegs hat zunächst zur Folge, dass REIT-Gesellschaften die Quellensteuerherabsetzung auf 5 % grds. nicht beanspruchen können. Was unter dem Begriff der REIT-Gesellschaft zu verstehen ist, wird im DBA nicht definiert. Daher ist auf das innerstaatliche Recht des Anwenderstaates zurückzugreifen. Für Deutschland als Anwenderstaat ergibt sich die Definition aus § 1 REITG. Danach ist eine REIT-Gesellschaften eine Aktiengesellschaften, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, (1.) Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an (a) inländischem unbeweglichen Vermögen mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien, (b) ausländischem unbeweglichen Vermögen, soweit dies im Belegenheitsstaat im Eigentum einer REIT-Körperschaft, -Personenvereinigung oder -Vermögensmasse oder einer einem REIT vergleichbaren Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse stehen darf und (c) anderen Vermögensgegenständ...