Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Zulässigkeit im innerstaatlichen Recht
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Missbrauchsbekämpfungsvorschriften ohne Treaty override. Was die Zulässigkeit von Vorschriften zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von DBA anbelangt, so ist zunächst zwischen solchen Vorschriften zu unterscheiden, die einen sog. „Treaty override“ bewirken und solchen Vorschriften, von denen ein solcher völkerrechtsunfreundlicher Akt nicht ausgeht. Missbrauchsbekämpfungsvorschriften, die ohne einen „Treaty override“ auskommen (z.B. weil deren Anwendung im betreffenden DBA ausdrücklich zugelassen ist), sollen nach bislang ganz h.M. grds. zulässig sein. Es ist allerdings Hey und ihrer Schülerin Gabel zu verdanken, in jüngster Vergangenheit den Blick insoweit etwas geschärft zu haben. Sie haben sich mit überzeugenden Argumenten dafür ausgesprochen, die Zulässigkeit typisierender Missbrauchsbekämpfung stärker an den Grundrechten zu messen, insbesondere dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die Möglichkeit des Nachweises einzuräumen, dass ihn der typisierte Missbrauchsvorwurf im konkreten Fall überhaupt ni...