Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Grundsätzliche Quellensteuerfreiheit von Outbound-Zinszahlungen, Ausnahmen. Frankreich erhebt generell nach nationalem Recht keine Quellensteuer mehr auf jegliche Form von Outbound-Zinszahlungen an Unternehmen. Damit ist unter anderem nicht nur die Zins-/Lizenzrichtlinie (s. Rz. 24 ff.), sondern auch das entsprechende bilaterale Abkommen mit der Schweiz (s. Rz. 32) umgesetzt. Bei Outbound-Zahlungen an Unternehmen, die in sog. nicht-kooperativen Staaten oder Territorien ansässig (NCSTs) sind, erhebt Frankreich dagegen grundsätzlich eine 75%ige Quellensteuer. Die Erhebung dieser 75%igen Quellensteuer kann durch einen Gegenbeweis des Steuerpflichtigen abgewandt werden; der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass die Zahlungen nicht der Steuerumgehung dienen. Ein NCST ist ein Nicht-EU-Staat, der von der OECD hinsichtlich Transparenz und Informationsaustausch gemonitort wird, nicht mindestens 12 Abkommen über Informationsaustausch abgeschlossen hat und kein Abkommen über Informationsaustausch mit Frankreich abgeschlossen hat. Eine Liste von NCSTs ist veröf...