Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Wesentliche Unterschiede zu Art. 27 OECD-MA. Art. 27 DBA-Belgien bezieht sich nicht auf Steuern jeder Art und Bezeichnung, sondern nur auf die in Art. 2 DBA-Belgien aufgeführten Steuern. Im Übrigen wird Vollstreckungshilfe für Nebenkosten, wie Zuschläge, Zinsen, Kosten und Geldbußen ohne Strafcharakter, in gleicher Weise wie bei Art. 27 OECD-MA geleistet. Die Vollstreckungshilfe bezieht sich sowohl auf vollstreckbare Steueransprüche als auch auf die Sicherung entsprechender Ansprüche. Nicht geregelt in Art. 27 DBA-Belgien sind Fragen über die Verjährung, im Zusammenhang mit der Einlegung von Rechtsmitteln, die Unterrichtungspflicht gegenüber dem ersuchten Vertragsstaat über mögliche Änderungen bzgl. des zu vollstreckenden Steueranspruchs sowie die Möglichkeit, Vollstreckungshilfe abzulehnen, wenn diese der öffentlichen Ordnung widerspricht, oder Vollstreckungshilfe zu leisten, wenn der ersuchende Vertragsstaat noch nicht alle eigenen Möglichkeiten zur Steuererhebung ausgeschöpft hat oder wenn der Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zum Nutzen der Vollstreckun...