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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

1

Sonderfall der Abkommensänderung. Art. 30 Abs. 1 regelt einen Sonderfall der Abkommensänderung, indem er ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Abkommens normiert. Die Regelung sieht vor, derartige Änderungen ohne förmliches Revisionsverfahren auf rein diplomatischem Weg durch den Austausch von Noten herbeizuführen. Allerdings kommt der Norm aus völkerrechtlicher Sicht nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. hierzu Rz. 23).

2

Abkommenskündigung. Gebiete, die auf diesem Weg in den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens einbezogen wurden, werden gem. Art. 30 Abs. 2 von einer Abkommenskündigung mitumfasst.

3

Geringe praktische Relevanz. Art. 30 kommt in der deutschen Abkommenspraxis nur eine geringe Relevanz zu. Gerade einmal acht DBA enthalten eine dem OECD-MA entsprechende Vorschrift, die in diesen Fällen zudem als einseitige Regelung ausgestaltet ist, d.h. nur zugunsten des anderen Vertragsstaates gilt. Deutschland hingegen hat die Abkommen stets von vorneherein auf sein gesamtes Staatsgebiet erstreckt.

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