Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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IV. Verständigung über Sekundärberichtigungen
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Sonderproblem bei bestimmten Verrechnungspreisfällen. Als Sekundärberichtigungen („secondary adjustments“) werden z.B. in deutschen Verrechnungspreisfällen die vom Anteilseigner bezogene verdeckte Gewinnausschüttung und eine darauf erhobene Kapitalertragsteuer bezeichnet, die sich als Folge einer Verrechnungspreiskorrektur ergeben kann. Um die tatsächlich gebuchte und vollzogene Gewinnaufteilung in Einklang mit einer primären Verrechnungspreiskorrektur zu bringen, sehen einige Staaten (wie Deutschland bei der vGA) einen verdeckten Geschäftsvorfall. Art. 9 OECD-MK 2017 Rz. 8—9 hält fest, dass sich Art. 9 S. 1654 OECD-MA mit solchen Sekundärberichtigungen nicht befasst, sie also weder fordert noch ausschließt. Eine indirekte Folge dessen, in einer Transaktion eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen, kann im Übrigen darin liegen, bei dem Steuerpflichtigen, der diese verdeckte Gewinnausschüttung bezogen hat, eine Regel zur pauschalen Nichtabziehbarkeit von Betriebsausgaben wie in Deutschland § 8b Abs. 5 KStG anzuwenden, auch insoweit kann von einer Sekund...