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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

603

Abs. 1—3 übereinstimmend mit OECD-MA vor Änderung 2017, indische Position zu Verrechnungspreisfällen. Art. 25 Abs. 1—3 DBA entsprechen Art. 25 Abs. 1—3 OECD-MA vor der Änderung durch das OECD-MA 2017. Anders als nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA 2017 ist ein Antrag auf Verständigungsverfahren also i.d.R. nur im Ansässigkeitsstaat vorgesehen (vgl. oben Rz. 73 ff.). Bis 2017 wurde seitens der indischen Steuerverwaltung vertreten, Verständigungsverfahren zu Verrechnungspreisfällen seien nur möglich, wenn das Abkommen eine Art. 9 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Vorschrift enthält. Diese Position besteht nicht mehr. Vielmehr wurde im November 2017 nunmehr ausdrücklich erklärt, dass entgegen der früheren Auffassung Verständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen auch dann geführt werden können, wenn das Abkommen keine Art. 9 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Vorschrift enthält.

604

Besondere Regelung von Vereinbarungen zur Durchführung von Steuerbefreiung und -begrenzung; keine Erwähnung einer „gemeinsamen Kommission“. Art. 25 Abs. 4 DBA-Indien enthält abweich...

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