Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Anwendungseröffnung anderer Vorschriften hinsichtlich des übersteigenden Betrags (Abs. 6 Satz 2)
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Andere Abkommensnormen für fremdunüblichen Teil. Es ist im Einzelfall äußerst fraglich, welcher Teil der Zinsen über den angemessenen Teil hinausgeht. Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass sich nach der Rspr. des BFH Gläubiger und Schuldner die Spanne zwischen Soll- und Habenzinssatz im Zweifel hälftig teilen. Dies entspricht auch § 1 Abs. 3 Satz 7 i.V.m. § 1 Abs. 3a S. 6 AStG, wonach bei einem hypothetischen Fremdvergleich im Zweifel der Mittelwert einer Bandbreite zu wählen ist. Das große Problem ist, die Bandbreite zwischen Soll- und Habenzinssatz zu bestimmen. Diese Bandbreite ist schließlich nicht nur vom Markt, sondern auch von den konkreten Verhältnissen des Gläubigers und insbesondere des Schuldners abhängig. Die Anlagemöglichkeiten des Gläubigers und die Kreditwürdigkeit des Schuldners bestimmen wesentlich die angemessene Höhe; darüber hinaus sind aber auch Parameter wie Laufzeit, Währung und Rang der Verbindlichkeit zu bepreisen. Besonders praxisfern ist es, wenn man hin...