Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
158
Vorbehaltlich des Art. 19 Abs. 2, 3 und 4 DBA-Italien. Art. 18-Italien ordnet eine vorrangige Anwendung von Art. 19 Abs. 2, 3 und 4 des Abkommens an. Ansonsten stimmt der Wortlaut mit dem OECD-MA überein.
159
Antragsgebundene Freistellung im Quellenstaat. Aus Art. 29 DBA-Italien folgt, dass die Freistellung im Quellenstaat einen entsprechenden Antrag voraussetzt.