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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Ausübung des Besteuerungsrechts

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Kein Ausübungszwang. Der Ansässigkeitsstaat kann sein Recht zur Besteuerung ausüben, muss es aber nicht. Die tatsächliche Besteuerung richtet sich nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des Ansässigkeitsstaats.

113

Deutschland als Ansässigkeitsstaat. Für Deutschland als Ansässigkeitsstaat ergeben sich innerstaatliche Besteuerungstatbestände insbesondere aus § 8b Abs. 2 KStG, § 17 Abs. 1, 4 und 5, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1—8, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG, § 6 AStG sowie §§ 5, 13, 22 UmwStG.

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