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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. DBA-Luxemburg a.F.

a) Abweichungen zum OECD-MA

184

Quellensteuersatz 0 %. Abweichend von Art. 11 Abs. 2 OECD-MA schließt Art. 14 des DBA-Luxemburg a.F. grundsätzlich jegliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats aus. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich im Betriebsstättenvorbehalt, der inhaltlich Art. 11 Abs. 4 OECD-MA entspricht.

185

Anwendung des Dividendenartikels für Zwecke der Quellenbesteuerung hinsichtlich typisch stiller Beteiligungen, Wandelanleihen und Gewinnobligationen. In Abweichung vom OECD-MA ist zwar nicht über eine Definition, aber über einen Rechtsfolgenverweis durch Art. 14 Abs. 3 des DBA-Luxemburg a.F. für Wandelanleihen und Gewinnobligationen die Anwendung des Dividendenartikels angeordnet. Nach Nr. 11 Satz 2 des Protokolls (1959) gilt dasselbe für typische stille Beteiligungen; atypisch stille Beteiligungen ordnet Nr. 11 Satz 1 des Protokolls ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zu. Es greift somit für typisch stille Beteiligungen, Wandelanleihen und Gewinnobligationen das 15%ige Quellenbesteuerungsrecht aus dem Dividendenartikel anstelle des 0%igen ...

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