Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Zulässigkeit im EU-Recht
192
Nichtdiskriminierende Missbrauchsbekämpfungsvorschriften. Neben dem innerstaatlichen Recht können der Missbrauchsbekämpfung auch (ggf. effektivere) Grenzen durch das (höherrangige) EU-Recht gesetzt sein, auch wenn der EuGH dem „Treaty override“ als solchem bislang (leider) keine Verletzung von EU-rechtlichen Vorgaben entnehmen konnte, und zwar grds. selbst dann nicht, wenn dies zu einer Doppelbesteuerung führt (Rz. 152 und 185). Sind typisierende Missbrauchsbekämpfungsvorschriften nicht diskriminierend bzw. nicht beschränkend, so sind diese Vorschriften EU-rechtlich uneingeschränkt zulässig. Dies ist auch in der Sache nachvollziehbar, weil die EU-Grundfreiheiten nur dann die Anwendung einer nationalen Vorschrift hindern, wenn eine Diskriminierung oder eine Beschränkung dieser Grundfreiheiten gegeben ist.
193
Diskriminierende Missbrauchsbekämpfungsvorschriften. Mit der Entscheidung in der Rs. „Cadbury Schweppes“ hat der EuGH klargestellt, dass auch typisierende Missbrauchsbekämpfungsvorschriften grundsätzlich zulässig sind. Die Grenze ist jedoch das EU-rech...