Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Überschrift der Vorschrift
13
Ansässige Person. Art. 4 war bereits im OECD-MA 1963 enthalten. Seit dem OECD-MA 1977 spricht die amtl. Überschrift jedoch nicht mehr vom „steuerlichen Wohnsitz“ sondern allgemeiner von der „ansässigen Person“. Damit trägt das OECD-MA dem Umstand Rechnung, dass die Ansässigkeit nicht nur Folge eines Wohnsitzes sein kann.