Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
52
Art. 8 Abs. 1 und 2 DE-VG. Art. 8 Abs. 1 und 2 DE-VG entsprechen Art. 8 Abs. 1 und 2 OECD-MA 2010. Im Zuge der Anpassung des OECD-MA im Jahr 2017 wurde Art. 8 neu gefasst.
53
Art. 8 Abs. 3—5 DE-VG. Art. 8 Abs. 3—5 DE-VG entsprechen im Wesentlichen Art. 8 Abs. 3—5 OECD-MA 2010. Seit der Anpassung des OECD-MA im Jahr 2017 finden sie keine Entsprechung in Art. 8 OECD-MA 2017.