Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Grundaussage

19

Umschreibung der unter das Abkommen fallenden Steuern. Art. 2 Abs. 2 umschreibt die in Abs. 1 angesprochenen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als solche Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen und unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs. Eigenständige Definitionen der Begriffe „Steuern“, „Einkünfte“ und „Vermögen“ gibt Art. 2 Abs. 2 jedoch nicht vor. Art. 2 Abs. 2 stellt lediglich klar, dass eine Steuer vom Einkommen und vom Vermögen auch dann vorliegt, wenn die Steuer auf Teile vom Einkommen bzw. vom Vermögen erhoben wird. Zudem bedient sich die Vorschrift der beispielhaften Aufzählung der den Steuern der Vertragsstaaten zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen, um eine lückenlose Einbeziehung der in den Verteilungsnormen des Abkommens verankerten Einkünftetatbestände sicherzustellen.

Daten werden geladen...